Kostenerstattung & Preise
Kostenerstattung & Preise
Möglichkeiten der Kostenübernahme
Antrag auf Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkasse
Gern unterstützen wir Sie bei der Beantragung Ihrer Psychotherapie.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, ist die Kostenübernahme in einer privatärztlichen Praxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Sie können die Therapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn Sie trotz behandlungsbedürftiger psychischer Erkrankung keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen finden. Auch bei unzumutbar langer Wartezeit erfüllt die gesetzliche Krankenkasse nicht die grundsätzliche psychotherapeutische Versorgung und Sie haben das Recht, sich die notwendigen Leistungen selbst zu beschaffen, indem Sie sich an eine Privatpraxis wenden. Trotz gesetzlicher Regelungen stimmen nicht alle gesetzlichen Krankenkassen diesem Verfahren zu. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Krankenkasse prinzipiell das Kostenerstattungsverfahren akzeptiert.
Da die Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) seit 1996 nicht angepasst wurde, arbeiten wir aktuell mit der individuellen Honorarvereinbarung: Die Kosten für 50 Minuten Verhaltenstherapie betragen €153,00 (gemäß 3,5-fachem GOP-Satz). Weitere übliche Leistungen (u.a. Probatorik, Diagnostik, Antrag an den Gutachter) werden ebenfalls nach GOP zum 3,5-fachen Satz abgerechnet. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten in der Regel pro Therapieeinheit €100,55 (gemäß 2,3-fachem GOP-Satz). Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass somit ein Eigenanteil verbleibt.
Wie beantrage ich ein Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie?
Mit folgenden Schritten können Sie als gesetzlich Versicherte, bei dringendem Therapiebedarf und unzumutbarer Wartezeit bei kassenzugelassenen PsychotherapeutInnen, die Kostenübernahme für die Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragen.
- Kennenlernen Ihrer Psychologischen Psychotherapeutin/ Ihres psychologischen Psychotherapeuten im Erstgespräch. Das Erstgespräch wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es empfiehlt sich, mehrere Psychotherapeut:innen kennenzulernen, bevor Sie entscheiden, mit wem Sie Ihre Psychotherapie starten möchten. „Ohne Sympathie keine Heilung.“ (Sándor Ferenczi)
Parallel dazu können Sie die folgenden Schritte einleiten: - Termin zur Sprechstunde eines kassenzugelassenen Psychotherapeuten für das Formular PTV11 vereinbaren https://www.kvberlin.de/fuer-patienten/arzt-und-psychotherapeutensuche
- Termin beim Hausarzt (oder Psychiater, Neurologe etc.) für den Konsiliarbericht die Dringlichkeitsbescheinigung und die Überweisung zur Psychotherapie vereinbaren.
- Liste mit Absagen erstellen. Tragen Sie alle Psychotherapeuten ein, bei denen Sie keine Antwort, eine Absage oder eine Wartezeit von 3 Monaten oder länger erhalten haben.
- Anschreiben an die Krankenkasse (Beispiel)
Kostenerstattung Psychotherapie Berlin
- In Deutschland haben Sie das Recht sich Ihren Arzt und Psychotherapeuten im Rahmen der Kassenleistungen frei auszuwählen (§ 76 SGB V Freie Arztwahl). Besonders in der Therapeutischen Arbeit ist es wichtig, dass Sie sich angenommen und sicher fühlen. Das Bundesministerium der Justiz hat hierzu ein Informationsblatt mit dem Titel „Patientenrechte im Klartext“ zusammengestellt. Bei gesetzlich versicherten ist es üblich, dass nach einem Therapieantrag eine Ablehnung folgt. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden!
Telefonhotline KV-Berlin
Die 116 117 kümmert sich um die Vermittlung von Terminen. Rufen Sie die Hotline (Telefonhotline KV-Berlin) an und vereinbaren Sie eine Psychotherapeutische Sprechstunde bei einem/einer Kassenärztlichen TherapeutIn, um das PTV-11 Formular zu erhalten.
Psychotherapiesuche dokumentieren
Erstellen Sie eine Liste von 6 bis 10 TherapeutInnen mit Kassensitz ohne freie Therapieplätze. Die Vorlage dafür können Sie hier entnehmen. Auf unserer „Über uns“ Seite finden Sie eine Anleitung, um an die Rufnummern von Kassenärztlichen TherapeutInnen in Ihrer Nähe zu kommen.
Dringlichkeitsbescheinigung für Psychotherapie
Konsiliarbericht und Ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung für eine ambulanten Psychotherapie. Diese notwendigen Dokumente bekommen Sie bei Ihrem Psychiater oder Hausarzt, wobei wir ersteres empfehlen. Wir legen Ihnen hier eine Vorlage bei.
Antragsstellung Psychotherapie Berlin
Wir stellen einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse.
Dokumente Kostenerstattung
Wir haben alle nötigen Dokumente zur Kostenerstattung zusammengefasst.
Schicken Sie alle Unterlagen zu uns in die Praxis. Wir prüfen und ergänzen diese und schicken sie an Ihre Krankenkasse.
Geschafft! Nun warten wir auf die Antwort Ihrer Krankenkasse.
Alle Unterlagen vorhanden?
Wissenswertes rund um die Kostenerstattung
In der Regel werden die Kosten für die Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe vollständig bzw. zu einem großen Anteil übernommen. Die Anzahl der Therapiesitzungen, die erstattet werden, kann jedoch von dem individuellen Tarif abhängig sein. Bitte informieren Sie sich vorab über ihre Vertragskonditionen und fordern Sie die notwendigen Unterlagen zur Beantragung einer Psychotherapie an (siehe auch meine Checkliste).
Die Kosten für die Therapiestunden werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) berechnet.
Unkompliziert sofort starten.
Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, müssen keine der vorab genannten Formalitäten berücksichtigt werden. Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt bei uns aktuell €153,00 gemäß 3,5-fachem Satz der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Wir sind für Sie da. Kontaktieren Sie uns gern für ein Erstgespräch.
Finanzierung durch das Jugendamt (KJHG-Therapie)
KJHG-Therapien im Rahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) können als „Eingliederungshilfe“ (nach §35a SGB VIII) oder „Hilfe zur Erziehung“ (nach §27 Abs. 3 SGB VIII) beim zuständigen Jugendamt (Wohnbezirk) beantragt werden. Dabei erfolgt die Feststellung des Therapiebedarfs durch einen der folgenden Fachdienste: Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJpD), Schulpsychologischer Dienst (SchpD) oder Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB).
Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen.
Honorare
Honorare für Psychotherapie und Paartherapie
Honorare für Supervision
Für Teamtage können Sie uns per E-Mail kontaktieren.
